Unser Grundgesetz gewährt uns im Art.5 die Meinungsfreiheit.
Das steht schon lange geschrieben und das gilt! Wer hier etwas anderes behauptet, der spinnt einfach! Die Meinungsfreiheit existiert weiterhin. Nur die Bedeutung des Wortes “Meinung” hat sich ein wenig verschoben.
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Immer noch gibt es Menschen, die behaupten, in Deutschland werde die Medien zensiert und man dürfe nicht frei aussprechen, was man denke. Es wird behauptet, es gäbe da irgendwie Narrative und die dagegen stehenden Meinungen werden von den Medien unterdrückt und zensiert.
Das alles ist vollkommener Unsinn. Glauben Sie es mir, das ist alles kompletter Unsinn!
Wie? Sie glauben das nicht?
Es ist einfach unfassbar, welchem Wahn hier mancher Querdenker und Menschen in den Telegramgruppen verfallen sind. Dabei ist es doch wirklich nicht schwer, die dahinterstehenden Regeln zu erfassen. Denn eine Meinung zu haben, ist eine Frage des Standpunktes.
Welchen Standpunkt muss man einnehmen, um festzustellen, dass die Meinungsfreiheit uneingeschränkt existiert?
Zuallererst braucht es eine Annäherung an eine Definition. Wer eine Meinung hat, äußert sich folgendermaßen:
„Ich meine…..Ich glaube….Ich denke….usw.“
Der Meinungsmensch nimmt einen ganz bestimmten Standpunkt ein, von welchem er seine Welt beobachtet und von welchem er anschließend zu seinen Schlüssen gelangt. Seine dann geäußerte Schlussfolgerung stellt seine Meinung dar!
Praktisch sieht das dann so aus:
Der Betrachter eines Schattens an der Wand erkennt in jenem Schatten einen Vogel – vielleicht einen Adler – oder er erkennt einen Hasen. Anschließend äußert er sich und behauptet:
„Also….meiner Meinung nach handelt es sich UM EINEN ADLER! Seine federnen Flügel flattern gemächlich und ruhig im Wind – ich kann es deutlich sehen.“
Ja, lieber Leser, was soll daran falsch sein? Aus welchem Grunde sollte man solche Meinungen nicht äußern dürfen oder sie gar zensieren?
Sie sehen, meine Damen und Herren, das ist völliger Quatsch! JEDER darf seine Meinung äußern – immer und überall.
Falls Sie nun denken, „Halt! Das sehe ich aber anders!“, so ist es ihr gutes Recht, hierzu ebenfalls ihre Meinung zu äußern.
Wie der aufmerksame Leser es bereits bemerkt hat, handelt es sich bei obigem Beispiel um ein Schattenspiel, bei dem mit Hilfe zweier Hände und einer Lichtquelle ein Schatten in Form eines fliegenden Adlers an die Wand projiziert wurde. Es ist ein Spiel!
So nun der Meinungskritiker keinen Adler sieht, so steht es ihm unmittelbar zu, zu behaupten:
„Also…nee, das ist kein Adler. Das ist eine Taube – eine Friedentaube gar! Das ist doch deutlich an den Proportionen zu sehen.“
Unweigerlich bricht das Schattentheater sodann in herzhaftes Gelächter aus. Und ein Besucher wirft ein:
„Ha! Eine Friedenstaube willst du sehen? Ha, ha, ja weißt du denn nicht, dass eine Friedenstaube weiß ist und ihr Hintergrund ist blau?“
Im Theater ist deutlich festzustellen, wie man sich über die Meinung des Abweichlers zwar amüsiert, gleichzeitig aber auch tolerant gegenüber diesem bleibt, denn er darf weiterhin bleiben und mitspielen.
Und nun lieber Leser stellen Sie sich einmal folgendes vor:
In diesem Schattenspieltheater sitzt ein weiterer Kritiker. Nach der Vorstellung steht dieser auf und meldet sich zu Wort. Während sich das gesamte Schattenspieltheater bis dato amüsiert hatte, behauptet dieser Kritiker nun:
„Das alles ist doch Kokolores! Sie faseln hier alle von Adlern, Friedenstauben oder Hasen. Dabei ist doch jedem intelligenten Menschen klar ersichtlich, dass es sich lediglich um Schatten handelt. Wie könnt ihr nur behaupten, dieser oder jener Schatten sei ein Adler? Nur Platons dumme Höhlenbewohner wissen nicht, dass es sich hier lediglich um Projektionen handelt!“
Was glaubt der Leser, wird nun passieren?
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man den Kritiker auffordern ruhig zu sein, oder aber den Saal zu verlassen, weil er ganz offensichtlich stört.
Der Kritiker hat den Meinungskorridor verlassen!
Ins Schattentheater geht man, um sich zu amüsieren. Die Regeln sind festgelegt und jeder Besucher hat sich an diese zu halten. Unser Kritiker bricht allerdings aus und verlässt den Korridor der statthaften Äußerungen. Im Theater ist es zwingend gewollt, seine Meinung frei zu äußern, denn davon lebt das Theater. Unser Kritiker jedoch äußert sein Wissen und belehrt die anderen.
Der Kritiker erzeugt hier einen großen Ärger, indem er die anderen Besucher ganz plötzlich aus ihrer spielerischen Traumwelt reißt.
Meinungsfreiheit vs. Wissen
Die Meinung ist ganz klar an einen Kontext und seiner innewohnenden Regeln gebunden. Eine Meinung ist eine fragile Momentaufnahme, die sich ändern kann, sobald sich die begrenzenden Regeln ändern.
Wissen hingegen versucht sich an Tatsachen zu orientieren. Über Meinungen kann man streiten – Welches Kleid ist schöner – das Blaue oder das Rote? Beim Wissen geht man davon aus, dass dieses konstant ist – darüber lässt sich dann auch nicht ernsthaft streiten.
Ich begann diesen Text damit, dass das Grundgesetz uns die Meinungsfreiheit gewährt. Es sollte bereits jetzt deutlich geworden sein, dass jeder Mensch frei seine Meinung äußern darf und sei es auch der schwachsinnigste Unfug.
Im Grundgesetz ist allerdings nicht verankert, dass jeder Mensch das Recht habe, sein Wissen oder gar Wahrheiten frei zu veröffentlichen. Was echtes Wissen ist und als solches öffentlich werden darf, liegt alleine im Ermessen einer herrschenden Klasse wie der Regierung und ihren medialen Helfern.
Sobald eine öffentliche getätigte Äußerung aus dem gesetzten Korridor hoheitlicher Deutungsrepräsentanz ausbricht, unterliegt diese nur deshalb nicht mehr der Meinungsfreiheit, weil es sich bei solchen Äußerungen einfach nicht mehr um Meinungen handelt. Das entscheidende Kriterium für statthafte Äußerungen ist Folgendes:
Zwingend zu beachten ist die Verhältnismäßigkeit des absoluten Wahrheitsgehaltes einer Äußerung in Bezug zur gültigen Instanz der Deutungshoheit. Das heißt also, wenn das Wahrheitsministerium eine relative Wahrheit verkündet hat, darf die absolute Wahrheit niemals darüber stehen, sie darf also niemals „wahrer“ sein. Denn das wäre ein Vergehen, welches man früher als „Ketzerei“ bezeichnete.
Meinung ist somit nur das, was das Spiel und seine Regeln nicht stört.
Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen:
Jemand äußert sich z.B. über die Beschaffenheit der Erde, indem er mit Überzeugung verkündet:
„Die Erde ist eine Scheibe!“
Eine solche Äußerung ist als Meinung durchaus erlaubt und unterliegt keinerlei Sanktionen. Die Begründung dafür ist simpel, denn das Niveau dieser persönlichen Erkenntnis liegt weit unterhalb der relativen Wahrheit der herrschenden Deutungsrepräsentanz. Solche Aussagen tragen auch kaum Gefahrenpotenzial in sich, da kaum anzunehmen ist, dass der Flat-Earth-Theoretiker schon morgen mit einem ultimativen Beweis das Weltwissen auf den Kopf stellen wird.
Ganz anders verhält es sich aber bei den Aussagen von Corona-Maßnahmen-Kritikern. Diese veröffentlichten ihre Ansichten lediglich in der Blase ihrer Telegam-Kanäle, anstatt sich dem öffentlichen Meinungsdisput zu stellen. Die Kritiker behaupteten:
“Diese nie zuvor am Menschen erprobte mRNA-Impfungen sind äußerst gefährlich und es handelt sich dabei um ein Gen-Experiment.”
Inhalt und Zeitpunkt dieser Äußerungen wurden seitens der Regierung als gefährlich eingestuft. Sie waren also moralisch illegitim oder gar illegal. So bedurften solche Äußerungen auch zwingend einer Sanktionierung oder wenigstens der Androhung von Sanktionen. Denn das Niveau solch kritischer Impfaussagen lag weit über dem relativen Wahrheitsgehalt der herrschenden Deutungsrepräsentanz.
Man beachte hierbei, dass die Kritiker schon sehr früh massenhafte Impfschäden und Tote prophezeiten, obwohl sie es zum Zeitpunkt ihrer Prophezeiung – vom Standpunkt der Regierung aus – gar nicht wissen konnten. Der potenzielle Verlust solidarischer Einigkeit unter den Untertanen kam umgehend als Folge in Form einer Spaltung zum Vorschein und das war auch der Regierung sofort klar. Die Kritiker störten mit ihrem geäußerten Wissen das Schattenspiel und die dazugehörigen Regeln im Regierungstheater.
Fazit:
Solange es sich also bei getätigten Äußerungen nicht um ein Das-Spiel-Störende-Wissen handelt, können diese als Meinung durchaus beachtenswert sein. Und in diesem Sinne – und explizit nur in diesem Sinne – sind Meinungen auch weiterhin für jedermann und -frau frei zu äußern. Das ist es, was der Artikel 5 des Grundgesetzes allen freien Bürgern gewährt.
Für höherwertige Aussagen, als die einer vulgären Meinung bedarf es in der zivilisierten Gesellschaft einer Legitimation. Etwaige Antragsformulare hierfür besorgt sich der anständige Bürger bei der Partei seiner Wahl oder den zuständigen Behörden. Verstanden?
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