Der letzte Entwurf des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums ist ein klares Eingeständnis ihres absoluten und totalen Scheiterns. Der sogenannte “WHO Pandemievertrag” muss abgelehnt werden.
Von James Roguski – 18. April 2024 – Quelle: https://jamesroguski.substack.com/p/bullshit
Bitte schau dir das 5-minütige Video hier an:
Das Intergovernmental Negotiating Body (INB) [Zwischenstaatliche Verhandlungsgremium] hat einen neuen Entwurf für den “Pandemievertrag” der WHO veröffentlicht. Er ist ein absoluter Totalausfall.
Der neue Entwurf ist wirklich ein großer, fetter, stinkender Haufen Mist.
Die einzig angemessene Reaktion auf diese Abscheulichkeit ist:
“ZUR HÖLLE, NEIN!”
In einem erbärmlichen Versuch, ihr völliges Scheitern zu verschleiern, hat das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium so gründlich versagt, dass sie keine andere Wahl haben, als den Nationen vorzuschlagen, ein unfertiges Dokument zu unterzeichnen und sich darauf zu einigen, die Details in die ferne Zukunft zu verschieben.
Das ist genau das, was erwartet wurde.
Sie wollten schon immer eine leere Einigung erzielen, um eine Rahmenkonvention und eine brandneue Bürokratie (die Konferenz der Vertragsparteien) einzurichten, die ermächtigt wäre, sich jährlich zu treffen, bis in alle Ewigkeit.
Sie wissen, dass sie uns nicht im Detail zeigen können, was sie wirklich vorhaben. Sie schlagen ein unvollständiges, verwässertes Abkommen vor, in der Hoffnung, dass sie in der Zukunft Entscheidungen treffen können, ohne dass wir darauf achten.
Wie zu erwarten war, versucht das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium, die Sache auf die lange Bank zu schieben, indem es die Entscheidungen über die folgenden Punkte hinauszögert:
Artikel 5. Eine Gesundheit
4. Die Modalitäten, Bedingungen und operativen Dimensionen eines One-Health-Ansatzes werden in einem Instrument näher definiert, das die Bestimmungen der IHR (2005) berücksichtigt und bis zum 31. Mai 2026 einsatzbereit ist.
Artikel 6. Vorbereitung, Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme
5. Mit dem Ziel, das Lernen zwischen den Vertragsparteien, bewährte Praktiken sowie die Rechenschaftspflicht und die Koordinierung der Ressourcen zu fördern und zu unterstützen, wird von der WHO in Partnerschaft mit den einschlägigen Organisationen ein umfassendes, transparentes, wirksames und effizientes Überwachungs- und Bewertungssystem für Pandemieprävention, -bereitschaft und -reaktion entwickelt, umgesetzt und regelmäßig bewertet, das sich auf einschlägige Instrumente stützt und auf einen von der Konferenz der Vertragsparteien zu vereinbarenden Zeitplan abgestimmt ist.
Artikel 12. Zugang und Vorteilsausgleich
6. Die Modalitäten, Bedingungen und operativen Dimensionen des PABS-Systems werden in einem rechtsverbindlichen Instrument näher definiert, das spätestens am 31. Mai 2026 in Kraft tritt.
Warum zum Teufel ist dieser erbärmliche Vorschlag in diesem Artikel versteckt?
Artikel 13. Lieferkette und Logistik
6. Ein multilaterales System für die Verwaltung von Entschädigungs- und Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Impfstoffen und Therapien bei Pandemien wird in Betracht gezogen.
Artikel 20. Nachhaltige Finanzierung
4. Der [Coordinating Financial] Mechanism arbeitet unter der Aufsicht und Leitung der Konferenz der Vertragsparteien und ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Konferenz der Vertragsparteien beschließt innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des WHO-Pandemieabkommens das Mandat für den [Koordinierenden Finanz-]Mechanismus und die Modalitäten für seine Arbeitsweise und Leitung.
Artikel 21. Konferenz der Vertragsparteien
6. Die Konferenz der Vertragsparteien beschließt durch Konsens eine Finanzordnung für sich selbst und für die Finanzierung der von ihr gegebenenfalls eingerichteten Nebenorgane sowie Finanzvorschriften für die Arbeit des Sekretariats.
Trotz aller oben genannten Versuche, die Details des Abkommens zu verzögern und zu verschleiern, indem sie in die Zukunft verschoben werden, wird der neue Entwurf des “Vorschlags für das WHO-Pandemieabkommen” am 17. Juni 2024 zur Unterzeichnung durch die Staaten vorliegen.
Artikel 33. Unterzeichnung
2. Dieses Abkommen liegt nach seiner Verabschiedung durch die Weltgesundheitsversammlung auf ihrer siebenundsiebzigsten Tagung vom 17. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024 am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf und danach vom 8. Juli 2024 bis zum 7. Juli 2025 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
Artikel 35. Inkrafttreten
1. Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der sechzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-, förmlichen Bestätigungs- oder Beitrittsurkunde beim Verwahrer in Kraft.
von James Roguski
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Von James Roguski – 18. April 2024 – Quelle: https://jamesroguski.substack.com/p/bullshit
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